Akteure
Unique Twinning Features, © BMWi.
Akteure im Twinning – Rollen und Aufgaben
Nach Veröffentlichung eines Twinning-Fiches stehen acht Wochen zur Verfügung, um ein Projektteam auf die Beine zu stellen, welches die Anforderungen des Projektfiches erfüllt und dem begünstigten Land die gefragte Expertise bietet. Das Expertenteam kann sich aus Beteiligten verschiedener Behörden auf Bundes- und Landesebene zusammensetzen. Folgende Positionen werden benötigt:
Projektleiter*in (PL)
Für die Projektleitung kommt eine aktive, erfahrene und bestenfalls hochrangige Person aus der öffentlichen Verwaltung oder einer mandatierten Einrichtung in Frage (nicht jedoch einer „ad hoc“-mandatierten Einrichtung). Sie trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt und vertritt die Mitgliedsstaatsbehörde. Die bzw. der PL unterstützt den oder die Langzeitberater*in (Resident Twinning Advisor, RTA) grundsätzlich primär von der deutschen Heimatbehörde aus.
Die Projektleitungstätigkeit umfasst etwa ein bis drei Arbeitstage pro Monat; dieser Aufwand kann aber ggf. partiell übertragen werden. PL und RTA leiten gemeinsam mit der Projektleitung des Partnerlands die vierteljährlichen Lenkungsausschusssitzungen des Projekts vor Ort.
In der Verantwortung der Projektleitung liegen der Einsatz der Kurzzeitexpertinnen und -experten (KZE), die Überwachung des Projektbudgets und die vierteljährliche Berichterstattung. Ein KZE-Einsatz ist für die bzw. den PL ebenfalls möglich. Soweit der deutsche Beitrag in Form einer Junior-Partnerschaft und damit einer Juniorprojektleitung erfolgt, gelten die PL-Anforderungen aus dem Projektfiche nur eingeschränkt.
Resident Twinning Advisor/Langzeitberater*in (RTA)
Die Langzeitberaterin bzw. der Langzeitberater ist das Rückgrat des Twinning-Projekts und die direkte Ansprechperson der projektführenden Behörde im Partnerland. Für die gesamte Projektdauer (durchschnittlich 1,5 Jahre) wird die bzw. der RTA in die begünstigte Behörde im Partnerland entsandt, koordiniert die Einsätze der KZE und stellt die Kontinuität in der Realisierung des Projekts sicher. In der Regel wird eine RTA-Assistenz des Partnerlands eingestellt, die in administrativen sowie ggf. sprachlichen Belangen unterstützt.
Die bzw. der RTA stammt aus der öffentlichen Verwaltung oder einer mandatierten Einrichtung, kennt sich im Allgemeinen im relevanten Sektor aus und verfügt über hinreichende soziale sowie interkulturelle Kompetenz. Möglichst langjährige, jedoch mindestens dreijährige Verwaltungserfahrung bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands der Europäischen Union (Union Acquis) in nationales Recht im relevanten Themengebiet sowie ggf. praktische Erfahrung bei dessen Anwendung werden vorausgesetzt.
Je nach Partnerland sollten fließende Englisch- oder Französischkenntnisse vorliegen. Kenntnisse der Landessprache sind von Vorteil. Für diese Position können aktive öffentlich Bedienstete, wie auch Bedienstete im Ruhestand eingesetzt werden, solange die Pensionierung bzw. der Renteneintritt (zum Zeitpunkt des Projektaufrufs) maximal drei Jahre zurück liegt.
Komponentenleiter*in
Für jede Komponente wird eine verantwortliche Person identifiziert. Sie ist für die fachliche Umsetzung sowie die Koordinierung der entsprechenden Experteneinsätze ihrer Komponente zuständig. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit PL und RTA. Die Anforderungen an das jeweilige Profil ergeben sich aus dem Projektfiche.
Kurzzeitexpertinnen/Kurzzeitexperten (KZE)
Eine Vielzahl von Kurzzeitexpertinnen und -experten tragen in EU-Twinning-Projekten mit ihren spezifischen, projektrelevanten Kenntnissen im Rahmen einzelner Einsätze zur Erreichung der Projektziele bei und unterstützen hierbei die bzw. den RTA. Sie werden für einzelne Einsätze mit einer Dauer von in der Regel je drei bis fünf Arbeitstagen ins Partnerland entsandt. Über die Dauer eines Projekts hinweg sind beispielsweise zwei bis drei Einsätze denkbar; abhängig von der Verfügbarkeit kann dies variieren. Je nach Projekt und den damit verbundenen Themenbereichen werden verschiedenste Expertenprofile benötigt.
Dienstleister (Projekt- und Finanzmanagement)
Sogenannte bei der EU mandatierte Dienstleister (general management bodies) können die Behörden sowie die Projektleitung und RTAs von Beginn an bei der Angebotserstellung, Expertensuche und Projektumsetzung bis zur Beendigung eines Vorhabens gemäß den EU-Regularien unterstützen. Diese können in der Vorbereitung vom NCP und nach Zuschlag aus der verfügbaren Kompensation für Projektmanagementkosten (der sog. Flatrate) finanziert werden.