Reformen unterstützen, Wandel gestalten

„Nichts ist möglich ohne den Menschen, nichts

ist von Dauer ohne Institutionen.“ - Jean Monnet

TWINNING - ReFORMEN UNTERSTÜTZEN, 
WANDEL GESTALTEN

Twinning ist ein Instrument der EU-Außenhilfe zur Förderung von institutioneller Kooperation
zwischen Behörden aus EU-Mitgliedsstaaten und einem begünstigten Partnerland in der Erweiterungs- oder Nachbarschaftsregion der EU. In Twinning-Projekten vermitteln Expertinnen und Experten aus dem öffentlichen Sektor ihr Wissen aus bewährter EU-Verwaltungspraxis im Partnerland. Gemeinsam mit den Beschäftigten der begünstigten Behörde arbeiten sie an der Erreichung verbindlicher Projektergebnisse.

Twinning zielt darauf ab, durch peer-to-peer Kooperation nachhaltigen Kapazitätsaufbau zu unterstützen und langfristige Partnerschaften zu etablieren. Die Förderung von guter Regierungsführung, basierend auf Demokratie, Rechts­staatlichkeit, Transparenz und Menschenrechten, spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese Werte bilden auch die Grundlage, um optimale öffentliche Dienstleistungen zu erbringen. Sie sind gleichzeitig Garant für das Ver­trauen der Gesellschaft und Wirtschaft in den Staat und seine Institutionen.

Für Twinning-Vorhaben in Ländern mit EU-Beitrittsperspektive besteht die Zielsetzung in der Übernahme und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften, des sogenannten Union Acquis. In der Zusammenarbeit mit Ländern der europäischen Nachbarschaft wird die Angleichung an Rechtsvorschriften und Qualitätsstandards der EU unterstützt, z.B. im Rahmen der Umsetzung von Kooperations- oder Assoziationsabkommen.

Im Rahmen von EU-Twinning werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Förderungen von modernen und effizienten Verwaltungsstrukturen durch Reformen der öffentlichen Verwaltung in Partnerländern der Erweiterungs- und Nachbarschaftsregion der EU im Rahmen von peer-to-peer Verwaltungskooperation
  • Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Partnerbehörden in der direkten Nachbarschaft der EU
  • Unterstützung der Länder mit EU-Beitrittsperspektive bei der Heranführung und Übernahme der Rechtsakte des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Union Acquis)
  • Unterstützung der Länder der Europäischen Nachbarschaft in der Annäherung an EU-Standards
  • Anbahnung nachhaltiger bilateraler Zusammenarbeit durch langfristige Verwaltungspartnerschaften
  • Personalentwicklung von Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedsstaaten

Deutschland zählt zu den aktivsten EU-Mitgliedsstaaten im EU-Twinning und ist seit Schaffung des Instruments vor über 25 Jahren kontinuierlich beteiligt. Von den über 2.700 EU-weit zirkulierten Projektaufrufen haben deutsche Behörden rund 800 Projekte umgesetzt. Dabei waren Ministerien, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene an der Umsetzung beteiligt. In der Regel setzt Deutschland die Twinning-Projekte überwiegend im Konsortium mit anderen EU-Mitgliedsstaaten um, was auch innerhalb der EU die Kooperation mit relevanten öffentlichen Partnern im jeweiligen Fachbereich stärkt.

25 Jahre EU-Twinning