TWINNING - ReFORMEN UNTERSTÜTZEN, WANDEL GESTALTEN
Twinning ist ein Instrument der EU-Außenhilfe zur Förderung von institutioneller Kooperation
zwischen Behörden aus EU-Mitgliedsstaaten und einem begünstigten Partnerland in der Erweiterungs- oder Nachbarschaftsregion der EU. In Twinning-Projekten vermitteln Expertinnen und Experten aus dem öffentlichen Sektor ihr Wissen aus bewährter EU-Verwaltungspraxis im Partnerland. Gemeinsam mit den Beschäftigten der begünstigten Behörde arbeiten sie an der Erreichung verbindlicher Projektergebnisse.
Twinning zielt darauf ab, durch peer-to-peer Kooperation nachhaltigen Kapazitätsaufbau zu unterstützen und langfristige Partnerschaften zu etablieren. Die Förderung von guter Regierungsführung, basierend auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Menschenrechten, spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese Werte bilden auch die Grundlage, um optimale öffentliche Dienstleistungen zu erbringen. Sie sind gleichzeitig Garant für das Vertrauen der Gesellschaft und Wirtschaft in den Staat und seine Institutionen.
Für Twinning-Vorhaben in Ländern mit EU-Beitrittsperspektive besteht die Zielsetzung in der Übernahme und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften, des sogenannten Union Acquis. In der Zusammenarbeit mit Ländern der europäischen Nachbarschaft wird die Angleichung an Rechtsvorschriften und Qualitätsstandards der EU unterstützt, z.B. im Rahmen der Umsetzung von Kooperations- oder Assoziationsabkommen.
Im Rahmen von EU-Twinning werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Förderungen von modernen und effizienten Verwaltungsstrukturen durch Reformen der öffentlichen Verwaltung in Partnerländern der Erweiterungs- und Nachbarschaftsregion der EU im Rahmen von peer-to-peer Verwaltungskooperation
- Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Partnerbehörden in der direkten Nachbarschaft der EU
- Unterstützung der Länder mit EU-Beitrittsperspektive bei der Heranführung und Übernahme der Rechtsakte des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Union Acquis)
- Unterstützung der Länder der Europäischen Nachbarschaft in der Annäherung an EU-Standards
- Anbahnung nachhaltiger bilateraler Zusammenarbeit durch langfristige Verwaltungspartnerschaften
- Personalentwicklung von Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedsstaaten
Deutschland zählt zu den aktivsten EU-Mitgliedsstaaten im EU-Twinning und ist seit Schaffung des Instruments vor über 25 Jahren kontinuierlich beteiligt. Von den über 2.700 EU-weit zirkulierten Projektaufrufen haben deutsche Behörden rund 800 Projekte umgesetzt. Dabei waren Ministerien, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene an der Umsetzung beteiligt. In der Regel setzt Deutschland die Twinning-Projekte überwiegend im Konsortium mit anderen EU-Mitgliedsstaaten um, was auch innerhalb der EU die Kooperation mit relevanten öffentlichen Partnern im jeweiligen Fachbereich stärkt.
25 Jahre EU-Twinning